Seit mehr als 12 Jahren bin ich im Saarland und Rheinland-Pfalz als KFZ Sachverständiger tätig. Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung und meinem Know-How und überzeugen Sie sich von meiner Leistungsfähigkeit.
BildergallerieTorsten Schwab
Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung und meinem Know-How und überzeugen Sie sich von meinen Leistungen.
Unabhängig, kompetent, zuverlässig!
Als KFZ Sachverständiger bin ich Ihr Partner für KFZ Unfallgutachten oder KFZ Schadengutachten sowie Fahrzeug Bewertungen. Seit 8 Jahren arbeite ich unabhängig, neutral und objektiv. Die Betreuung meiner Kunden mit all Ihren individuellen technischen Problemen, ist für mich ein stetiger Anreiz für Verbesserungen und den Ausbau meiner Dienstleistungen.
Der häufigste Grund für die Beauftragung von Unfallgutachten sind Schäden an Fahrzeugen, im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Im Schadensfall erfolgt durch Versicherungen ein Ausgleich der Schäden.
Unfallfragebogen (Download) Hier als PDF herunterladen |
Dem Unfall Geschädigten steht es grundsätzlich immer frei, einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenshöhe zu beauftragen.
Kontakt: Rufen Sie mich an: Telefon: 0175 4117831 |
Bei Schadengutachten für Nutzfahrzeuge handelt es sich um bewährte, anerkannte Gutachten mit einer nachvollziehbaren EDV-Kalkulation für Standardfahrzeuge. Für Sonderfahrzeuge, alle Aufbauten, Sattelanhänger, Silo-, Tank- und Kippfahrzeuge sowie für alle Anbauten werden von uns manuelle Gutachten erstellt.
Wir dokumentieren bei der Bewertung:
Allgemeine Fahrzeugdaten,
Serien- und Sonderausstattung,
Werterhöhende Faktoren,
Notwendige Reparaturen,
Fehlende Teile,
Wertminderung aus Vorschäden
Musterbewertung (Download) Hier als PDF herunterladen |
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit meinen Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden.Ich erstelle professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
✓ Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Motorräder & Motorroller, Oldtimer, Sonderfahrzeuge & Exoten
In dem von mir erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Das Unfallgutachten beinhaltet:
✓ eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
✓ den Reparaturweg & die Reparaturdauer
✓ eine Fahrzeugbewertung
✓ Angaben zur Wertminderung
✓ Angaben zum Restwert
✓ die Nutzungsausfall Entschädigungsklasse
✓ die Wiederbeschaffungsdauer
✓ eine aussagekräftige Fotodokumentation
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens.
✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze
✓ Nennung der Ersatzteilpreise
✓ Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs
✓ Bildliche Dokumentation der Schäden
✓ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
✓ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
✓ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
✓ Ermitteln der Wertminderung
✓ Ermitteln des Nutzungsausfalls
✓ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
✓ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Erstellung von Haftpflicht-Schadengutachten für PKW und sonstige Fahrzeuge. Fahrzeug-Bewertungen, Oldtimer-Wertgutachten, Restwertermittlung unfallgeschädigter Fahrzeuge, Beratung beim Gebrauchtwagenkauf sowie Verkauf, Reparaturbestätigungen. Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt natürlich auf Wunsch vor Ort beim Kunden.
In der Regel bin ich auch an Sonn- und Feiertagen 24h / Tag erreichbar bzw. rufe ich schnellstmöglich zurück!
Fahrzeugbesichtigung im ganzen Saarland sowie in Rheinland-Pfalz. Preise auf Anfrage!
Unabhängig, kompetent, zuverlässig!
Hinterlassen Sie mir eine Nachricht. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen
Heidenkopferdell 6, 66123 Saarbrücken
Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Namen und Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten
den Unfallort und die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß, achten sie auf Bremsspuren
fertigen sie eine Skizze des Unfallherganges an
dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden (weniger als 750,00 EUR) handelt.
der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung
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XSchadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Oldtimergutachten
Unfallrekonstruktion
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Das wichtigste nach einem Unfall: Ruhe bewahren. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, auf dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
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